Ab dem 1. Mai 2025 dürfen für hoheitliche Dokumente nur noch digitale biometrische Lichtbilder verwendet werden, die von zertifizierten Fotografen oder in der Behörde erstellt werden. Diese Maßnahme soll Manipulationen erschweren und den Antragsprozess vereinheitlichen.
Möglichkeiten zur digitalen Lichtbilderstellung
Informieren Sie sich bitte rechtzeitig, welcher Anbieter vor Ort die Möglichkeit zur Erstellung eines digitalen Lichtbildes hat. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Suche eines Anbieters über die Internetseite https://www.e-passfoto.de. Auch sämtliche DM-Märkte sind zertifiziert und bieten die Erstellung eines digitalen Lichtbildes an.
Grundsätzlich soll es auch im Rathaus Teisnach ab dem 1. Mai 2025 die Möglichkeit geben, an Ort und Stelle ein digitales Lichtbild für die Beantragung von Pässen und Personalausweisen zu fertigen. Der Preis beträgt hier 6 € für die Bilderstellung. Die Umsetzung hängt jedoch entscheidend von der rechtzeitigen Verfügbarkeit entsprechender Geräte ab. Diese sollen bis Sommer 2025 an alle Rathäuser ausgeliefert werden.
PIN-Brief-Ausgabe im Rathaus
Bereits seit Mitte Februar 2015 wird bei der Neubeantragung von Personalausweisen der PIN-Brief für die Onlinefunktionen direkt an den Antragsteller ausgehändigt und mit dem neuen Ausweis verknüpft. Die sogenannte eID kann nach wie vor erst ab einem Alter von 16 Jahren genutzt werden. Eine PIN-Brief-Ausgabe erfolgt aber unabhängig vom Alter auch für Kinder die jünger sind. Hier soll der PIN-Brief von den Eltern für die Laufzeit des Ausweises sicher aufbewahrt werden.
Ein neuer PIN kann jederzeit und kostenfrei im Bürgeramt des Rathauses Teisnach gesetzt werden!
Direktversand der Hoheitlichen Dokumente
Mit der Option Direktversand können Sie sich Ihr Ausweisdokument an der Wohnungstür persönlich übergeben lassen. Voraussetzung ist, dass Sie den Ausweisantrag innerhalb Deutschlands bei der Behörde an Ihrem Wohnsitz stellen. Der Direktversand-Service kostet 15,00 € zusätzlich zur Ausweisgebühr.
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Der Zustell-Dienstleister Deutsche Post AG wird Ihnen per E-Mail eine Information zum voraussichtlichen Zustelltag senden. SMS oder andere Kommunikationsformen sind nicht möglich. |
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Die Sendung wird ausschließlich Ihnen persönlich übergeben. Vor Übergabe der Sendung an der Wohnungstür müssen Sie sich gegenüber dem Postzustelldienst mit einem gültigen Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass) ausweisen. |
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Sind Sie zum Zeitpunkt der Zustellung nicht zu Hause, wird die Sendung mit dem Ausweisdokument sieben Werktage in der Postfiliale zur Abholung aufbewahrt. Holen Sie innerhalb dieser Frist die Sendung mit dem Ausweisdokument dort nicht ab, wird sie an Ihre Behörde weitergeleitet. Dort wird das Ausweisdokument aufbewahrt, bis Sie es abholen. |
Wissenswertes
Bei Personalausweisen, elektronischen Aufenthaltstiteln und eID-Karten für Unionsbürger ist die Option Direktversand nach dem 16. Geburtstag möglich.
Reisepässe können ab dem 18. Geburtstag mit der Option Direktversand beantragt werden.
Der alte Reisepass/ Personalausweis wird bei der Beantragung des neuen Ausweisdokuments ungültig gemacht, weil der Postzustelldienst ausschließlich die Postsendung mit dem neuen Ausweisdokument übergeben darf. Für die Identifizierung gegenüber dem Postzustelldienst an der Wohnungstür ist ein zweites gültiges Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) erforderlich.
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Für Kinder ist ein Direktversand des Ausweisdokuments nicht möglich. Eltern können Ausweisdokumente für ihre Kinder nur in der Behörde abholen. |
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Für Ausweisdokumente, die im Express-Bestellverfahren beantragt werden, ist ein Direktversand nicht möglich. |
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Der Direktversand an eine Wunschadresse oder an einen Nebenwohnsitz ist nicht möglich. Grund: Kann die Sendung mit dem Ausweisdokument nicht zugestellt werden, ist als Rücksende-Adresse immer die Behörde an Ihrem Hauptwohnsitz vorgesehen. |
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Nach der Identitätsprüfung wird an der Wohnungstür vom Postzustelldienst ausschließlich die Sendung mit dem Ausweisdokument übergeben. Er nimmt weder alte Ausweise zum Rücktransport an die Behörde entgegen noch entwertet er alte Ausweisdokumente. |
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Der Postzustelldienst darf die Sendung mit dem Ausweisdokument nur an den Adressaten persönlich übergeben. Bevollmächtigte, Personen mit gesetzlicher Vertretungsbefugnis oder gerichtlich bestellte Personen zur Betreuung können im Falle des Direktversands nicht berücksichtigt werden. |
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Durch die notwendige Entwertung Ihres alten Personalausweises bei der Beantragung steht Ihnen die Online-Ausweisfunktion ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zur Verfügung. Erst nach Erhalt des neuen Personalausweises und dem Neusetzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN haben Sie wieder einen einsatzbereiten Online-Ausweis. |