Bekanntmachung Änderung Flächennutzungsplan mit einem Deckblatt Nr. 5 SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried

Die Bekanntmachung mit Anlagen zum Download zur Ansicht

Flächennutzungsplan Arnetsried

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit einem Deckblatt Nr. 5 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried"


Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Teisnach hat am 19.08.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan durch ein Deckblatt Nr. 5 zu ändern. Mit dem Deckblatt 5 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage festgelegt werden. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst jeweils die Flurnummern 2066 und 2067/9 der Gemarkung Teisnach. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung beträgt ca. 25.887m². Der räumliche Geltungsbereich des Flächennutzungsplandeckblattes ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplandeckblattes ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.


Der Marktgemeinderat hat nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Sitzung am 24.03.2022 den Entwurf für das Flächennutzungsplandeckblatt in der Fassung vom 24.03.2022 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Flächennutzungsplandeckblattes durchzuführen. Der von der Firma Geoplan GmbH, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen erstellte Entwurf des Deckblattes Nr. 5 zur Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus dem Lageplan M 1 : 5.000 sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zusätzlich in der Zeit vom 30.05.2022 - 29.06.2022
im Rathaus Teisnach, Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Zur Information wird bekannt gegeben, dass folgende umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen:
- Regierung von Niederbayern, vom 02.03.2022,
- Stadt Regen, Bauamt, vom 28.02.2022,

- Bayernwerk Netz GmbH, vom 28.02.2022,
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, vom 21.02.2022,
- Staatliches Bauamt Passau, vom 08.02.2022,
- ZAW Donau-Wald, vom 08.02.2022,
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Forsten, vom 03.02.2022,

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.


Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Flächennutzungsplan Arnetsried

Lageplan des räumlichen Geltungsbereiches des Flächennutzungsplandeckblattes, (Kartengrundlage Geobasisdaten © Bayerische Vermessungsverwaltung 2020)

 

Markt Teisnach
gez.
Daniel Graßl

1. Bürgermeister

ausgehängt: 19.05.2022
abgehängt: …………….

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