Bekanntmachung Bebauungsplan Ernstlhof Änderung mit Deckblatt Nr. 1

Die Bekanntmachung mit Anlagen zum Download zur Ansicht

Ernstlhof BBP

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Bebauungsplan „Ernstlhof“ mit integriertem Grünordnungsplan, Änderung mit Deckblatt Nr. 1 Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB

Der Marktgemeinderat des Markt Teisnach hat mit Beschluss vom 26.11.2020 die Änderung des Bebauungsplans „Ernstlhof“ mit Deckblatt Nr. 1 in der Fassung vom 26.11.2020 als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Der räumliche Geltungsbereich des Deckblattes 1 des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung schließt sich auf der Fl. Nr. 1183 der Gemarkung Teisnach in südlicher Richtung an den bestehenden Geltungsbereich an. Er umfasst eine Fläche von ca. 1.100 m². Auf der Erweiterungsfläche sollen zwei weitere Ferienhäuser und eine Hofkapelle errichtet werden.

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Jedermann kann das Bebauungsplandeckblatt mit der Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelage und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während der allgemeinen Dienstzeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Sie erreichen uns unter
Telefon: 09923 8011-0 oder E-Mail: poststelle@teisnach.de

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Form-vorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach

1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs.
2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
4. nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber dem Markt Teisnach geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

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