Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried"
Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Teisnach hat am 19.08.2021 beschlossen, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried“ aufzustellen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst jeweils die Flurnummern 2066 und 2067/9 der Gemarkung Teisnach. Der Geltungsbereich der Bebauungspanes beträgt ca. 25.887m². Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.
Der Marktgemeinderat hat nach Durchführung der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB in der Sitzung am 24.03.2022 den Entwurf für den Bebauungsplan in der Fassung vom 24.03.2022 gebilligt und beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des o.g. Bebauungsplans durchzuführen. Der von der Firma Geoplan GmbH, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen erstellte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan bestehend aus dem Lageplan M 1 : 1.000 sowie der Begründung mit Umweltbericht wird zusätzlich in der Zeit vom 30.05.2022 - 29.06.2022 im Rathaus Teisnach, Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich aus. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Zur Information wird bekannt gegeben, dass folgende umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen:
- Regierung von Niederbayern, vom 02.03.2022,
- Stadt Regen, Bauamt, vom 28.02.2022,
- Bayernwerk Netz GmbH, vom 28.02.2022,
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf, vom 21.02.2022,
- Staatliches Bauamt Passau, vom 08.02.2022,
- ZAW Donau-Wald, vom 08.02.2022,
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Forsten, vom 03.02.2022
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Markt Teisnach
gez.
Daniel Graßl
1. Bürgermeister