Bekanntmachung der Bodenrichtwertliste mit Stand vom 01.01.2022
Die Bodenrichtwertliste des Landratsamtes Regen, Stand: 01.01.2022, wird gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung - BayGaV veröffentlicht.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 20.06.2022 bis 19.07.2022 im Rathaus des Marktes Teisnach, Zimmer-Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach statt. Einsicht kann in der Zeit von
Montag bis Freitag: 07.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr
genommen werden.
Die Bodenrichtwerte wurden gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) und §§ 13 bis 17 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Regen am 06.04.2022 ermittelt und beschlossen.
Die Bodenrichtwertliste für den Landkreis Regen kann gegen eine Gebühr von 200,00 € bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Regen von jedermann bezogen werden.
Eine amtliche Bodenrichtwert-Einzelauskunft ist ebenfalls möglich. Die Gebühr beträgt 25,00 € pro angefragten Bodenrichtwert.