Bekanntmachung über das ILE Regionalbudget

Die Bekanntmachung zur Ansicht

Neue Fördermöglichkeiten für Kleinprojekte:
ILE Regionalbudget auf den Weg gebracht

Die vier Bürgermeister der in der ILE Teisnachtal zusammengeschlossenen Gemeinden begrüßen die Möglichkeit, Projekte aus der Region mit einer Gesamtsumme von maximal 100.000 € zu fördern, pro Projekt stehen maximal 10.000 € zur Verfügung.
Grundlage dafür ist die Bereitstellung eines Regionalbudgets für ILE-Zusammenschlüsse. Ohne den bestehenden Zusammenschluss der Gemeinden Böbrach, Geiersthal, Patersdorf und der Marktgemeinde Teisnach zur „ILE Teisnachtal“ würde die Region nicht in den Genuss der Förderung kommen.

Vorbehaltlich der noch ausstehenden Förderzusage stehen in der ILE Teisnachtal für das Jahr 2023 maximal 100.000 EUR (90% Fördergelder, 10% Eigenanteil der ILE) für Projekte im Regionalbudget bereit. Im Rahmen des Regionalbudgets können Kleinprojekte mit Nettokosten zwischen 500 Euro und 20.000 Euro pro Projekt gefördert werden. Allerdings ist der maximale Zuschuss auf 80% der Netto-Projektkosten (= mind. 20% Eigenanteil des Projektträgers sowie die gesamte USt.) bzw. 10.000 Euro Zuschusshöchstbetrag begrenzt.

Profitieren von der Förderung können Vereine, soziale Einrichtungen, Privatpersonen, oder Kleinstunternehmen der Grundversorgung, welche eine tolle Idee zur Stärkung der regionalen Identität haben und diese in Eigenverantwortung realisieren wollen.

Förderfähig sind Projekte zur Unterstützung der Einbeziehung der Bürger und des sozialen Zusammenhalts sowie zur Unterstützung von Vereinen und des Ehrenamtes, Projekte welchen einen Beitrag zu den Entwicklungs- und Handlungszielen der ILE Teisnachtal leisten, sowie Projekte zur Berücksichtigung der Belange des Natur- und Umweltschutzes.

Es gibt einen klaren Katalog, nach welchen Kriterien die Projekte von einem Entscheidungsgremium aus regionalen Akteuren ausgewählt werden. Als Beauftragter für das Projekt Regionalbudget schließt dann die Gemeinde Böbrach mit dem jeweiligen Träger des Kleinprojektes einen privatrechtlichen Vertrag ab.

Mit dem formellen Beschluss der ILE zur Teilnahme am Regionalbudget ist das Regionalbudget auf den Weg gebracht. Mit der vorläufigen Bewilligung wird noch heuer gerechnet, so dass ab Jahresbeginn 2023 Förderanfragen gestellt werden können. Aber schon jetzt sind alle Interessenten aufgefordert, sich Gedanken über einzureichende Projekte zu machen, damit im neuen Jahr zügig begonnen werden kann. Wie das Verfahren im Detail abläuft, welche Kriterien gelten, wie die Finanzierung ausschaut, darüber informieren die ILE-Gemeinden auf ihren Homepages demnächst.

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