Bekanntmachung über den Antrag nach § 16 BImSchG auf wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur Papierherstellung

Die Bekanntmachung mit Download zur Ansicht

23-171-01

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.d.F. der Bek. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 3753), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2020 (BGBl. I S. 2873);

Antrag nach § 16 BImSchG auf wesentliche Änderung der bestehenden
Anlage zur Papierherstellung

Gegenstand des Antrages ist im Wesentlichen die Genehmigung der folgenden Änderungsmaßnahmen:
- Errichtung und Betrieb eines Biomasseheizwerkes (BMHW) zur Dampferzeu-gung
- Errichtung und Betrieb eines Redundanzkessels für Heizöl EL
- Errichtung und Betrieb eines Lagers für Brennstoff (Holzhackschnitzel, Rinde, zerkleinertes Holz, Sägespäne (naturbelassen, unbehandelt und unverschmutzt), sowie Altholz der Kategorie A I (naturbelassenes Vollholz, Bretter, Paletten, usw.) und AII (behandeltes Holz ohne schädliche Verunreinigungen sowie la-ckiertes Holz aus dem Innenbereich)

Zusätzlich erfolgte die Antragstellung nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeiligen Baubeginns für die nachfolgend aufgeführten 3 Abschnitte:
- Abschnitt 1: Zufahrt und Lagerflächenbefestigung
- Abschnitt 2: Errichtung der kompletten Fundamente
- Abschnitt 3: Stahlbau und Großkomponentenaufbau

Antragsteller ist die Firma Pfleiderer Teisnach GmbH & Co. KG, Adolf-Pfleiderer-Straße 19, 94244 Teisnach. Die Maßnahmen erfolgen auf dem betriebseigenen Grund-stück mit der Fl. Nr. 180, Gmkg. Teisnach

Bekanntmachung

Die Firma Pfleiderer Teisnach GmbH & Co. KG, Adolf-Pfleiderer-Straße 19, 94244 Teisnach plant eine Änderung der bestehenden Produktionsanlagen in Form der Neuerstellung der Dampferzeugung für die Papierfabrik. Bei der bereits bestehenden Gesamtanlage (Papierfabrik) handelt sich nach § 3 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen i.d.F. vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) um eine Anlage gem. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie), vgl. Nr. 6.2.1 Spalte d) des Anhang 1 zur 4. BImSchV, Kennzeichnung Buch-stabe E.
Für diesen Anlagentyp ist nach § 2 der 4. BImSchV ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Am 19.07.2021 hat die Firma Pfleiderer Teisnach GmbH & Co. KG, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage (Errichtung und Betrieb eines Biomasseheiz-werkes zur Dampferzeugung einschließlich Heizöl-Redundanzkessel und Erstellung einer La-gerfläche zur Zwischenlagerung der Biomasse) gem. § 16 BImSchG beantragt. Das Areal ist im Flächennutzungsplan des Marktes Teisnach als Industriegebiet (GI) ausgewiesenen.

Im Zusammenhang mit der Neuerrichtung des Biomasseheizwerkes zur Dampferzeugung wer-den die bisherigen Anlagen (Braunkohlestaubverfeuerungsanlage der Fa. GETEC und Schwer-ölverfeuerungsanlage der Fa. Pfleiderer) stillgelegt.

Die wesentliche Änderung der Anlage bezieht sich ausschließlich auf die neu zu erstellenden Nebenanlagen, welche nach § 3 der 4. BImSchV i. V. m. dem Anhang 1 der 4. BImSchV fol-gende Anlagen beschreiben:
- Anlage zur Beseitigung oder Verwertung fester, flüssiger oder in Behältern gefasstergasförmiger Abfälle, Deponiegas oder anderer gasförmiger Stoffe mit brennbaren Be-standteilen durch thermische Verfahren, insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Py-rolyse, Vergasung, Verbrennung oder eine Kombination dieser Verfahren mit einerDurchsatzkapazität von 3 Tonnen nicht gefährlichen Abfällen oder mehr je Stunde gem.Nr. 8.1.1.3, Buchstabe G mit Zusatz E Anhang 1 der 4. BImSchV.
- Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von Abfällen, auch soweit es sich um Schlämmehandelt, ausgenommen die zeitweilige Lagerung bis zum Einsammeln auf dem Geländeder Entstehung der Abfälle und Anlagen, die durch Nummer 8.14 erfasst werden beinicht gefährlichen Abfällen mit einer Gesamtlagerkapazität von 100 Tonnen oder mehr,gem. Nr. 8.12.2, Buchstabe V Anhang 1 der 4. BImSchV.
- Der Heizöl-Redundanzkessel ist im Antrag vollständigkeitshalber dargestellt und beschrieben. Die Anlage unterliegt aufgrund ihrer Leistungsdaten keiner immissions-schutzrechtlichen Genehmigungspflicht, ist im Verfahren jedoch zu beurteilen.

Die Firma Pfleiderer Teisnach GmbH & Co. KG beantragt zusätzlich die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns gem. § 8a BImSchG. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt der Genehmigungsbehörde.
Der Antrag nach § 16 BImSchG ist nach § 2 der 4. BImSchV und der o.g. Nummer des An-hang 1 zur 4. BImSchV im förmlichen Verfahren zu genehmigen.
Das Vorhaben fällt auch unter die Nr. 6.2.2 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Um-weltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Das Vorhaben wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 9. BIm-SchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren i.d.F. vom 02.05.2013 (BGBl. I S. 973) i.V.m. Art. 73 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) öffentlich bekannt gemacht.

Der Antrag und die Unterlagen der Antragstellerin für das Vorhaben liegen in der Zeit

von Mittwoch, den 25.08.2021 bis Freitag, den 24.09.2021

- beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer 222
- im Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach, Zimmer 7

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ auf der Homepage des Landratsamtes Regen online einsehbar.

Etwaige Einwendungen gegen die Maßnahme können

von Mittwoch, den 25.08.2021 bis Montag, den 25.10.2021

schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen oder beim Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach erhoben werden.

Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.
Die Einwendungen sind der Antragstellerin und den betroffenen Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendungen unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. (§ 12 Abs. 2 der 9. BImSchV).
Nach Ablauf der Einwendungsfrist entscheidet die Genehmigungsbehörde unter Berücksichtigung von § 14 der 9. BImSchV, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird (§ 10 Abs. 6 BImSchG, § 12 Abs. 1 Satz 2 der 9. BImSchV). Die Betroffenen werden vom Wegfall oder Verlegung des Erörterungstermins unterrichtet.
Sollte die Ausübung pflichtgemäßen Ermessens durch die Genehmigungsbehörde ergeben, dass es geboten ist, die rechtzeitig gegen das Vorhaben erhobenen Einwendungen mit der Antragstellerin und denjenigen, die Einwendungen erhoben haben, zu erörtern, wird ein

Erörterungstermin für Dienstag, den 09.11.2021, 09.00 Uhr

im Konferenzraum der OZB Teisnach GmbH, Technologiecampus 1, 94244 Teisnach bestimmt.
Es wird darauf hingewiesen, dass die formgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben der Antragstellerin oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden können.
Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

Das zugehörige Amtsblatt finden Sie unten zum Herunterladen:

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