Verkauf eines Baugrundstückes im Baugebiet „An der Deggendorfer Straße“
Der Markt Teisnach verkauft im Baugebiet „An der Deggendorfer Straße“ ein Grundstück. Bei den Grundstücken handelt es sich um die Fl. Nrn. 94/6 und 94/19 (wird wieder auf die Fl. Nrn. 94/6 zusammengeführt) der Gemarkung Teisnach (Bürgermeister-Schober-Ring 11, 94244 Teisnach) mit einer Fläche von insgesamt 878 qm. Der Verkaufspreis (voll erschlossen) beträgt 92.380,44 EUR. Der Marktgemeinderat hat festgelegt, das Grundstück über ein Bewerbungsverfahren
zu verkaufen. Bewerben können sich alle Interessenten. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass das Baugrundstück zur Errichtung eines selbstbewohnten Eigenheims dient und innerhalb von fünf Jahren bebaut wird. Aus den Bewerbern wählt der Marktgemeinderates in einer nichtöffentlichen Marktgemeinderatsitzung aus, wer den der Zuschlag erhält. Die weiteren Unterlagen zum Verkauf der Grundstücke entnehmen Sie den nachfolgenden Bewerbungs- und Verkaufsbedingungen und den beigefügten Lichtbildern und Plänen.
Die Frist zur Abgabe der Bewerbung ist der 13. November 2023.
Ihre Bewerbung richten Sie bitte schriftlich in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Baugrundstück Bürgermeister Schober Ring 11“ an den Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach oder per E-Mail an das Funktionspostfach vergaben@teisnach.de
Ansprechpartner im Rathaus sind Herr Bürgermeister Graßl oder Herr Bauer.
Bewerbungs- und Verkaufsbedingungen
1) Aktueller Bebauungsplan
Das Grundstück ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan des Marktes Teisnach als allgemeines Wohngebiet dargestellt. Für die Bebauung des Grundstückes Fl. Nr. 94/6 (derzeit noch 94/6+94/19) der Gemarkung Teisnach sind die
Festsetzungen des Bebauungsplanes WA „An der Deggendorfer Straße“ in der Fassung vom 19.09.2019 einschlägig. Das Grundstück ist im Bebaungsplan als Parzelle Nr. 6 bezeichnet und ist im unten stehenden Ausschnitt aus dem
Bebauungsplans farbig hinterlegt. Die einzelnen Festsetzungen können dem Bebauungsplan entnommen werden.
Der Bebauungsplan kann unter dem Link
https://www.kommsafe.de/public/download‐shares/OPudjRXTI0ebUvLfEth5PT0fazyUPG9i
eingesehen werden.
2) Verkaufspreis
Der gesamte Verkaufspreis (Grundstückspreis, Erschließungsbeitrag und Herstellungsbeitrag für Kanal- und Wasser und Kosten für die Grundstücksanschlüsse) beträgt somit voll erschlossen 92.380,44 EUR.
3) Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und die Abwasserentsorgungsanlage
Die Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungs- und die Abwasserentsorgungsanlage sind bereits im Verkaufspreis enthalten. Die Herstellungsbeiträge berechnen sich auf der Grundlage der einschlägigen Satzungen. Weil es sich um ein unbebautes Grundstück handelt, wurde als Geschoßfläche ein Viertel der Grundstücksfläche berechnet. Wird mit der
Bebauung die angesetzte Geschoßfläche überschritten, wird für die Mehrfläche der Beitrag mit den geltenden Sätzen nacherhoben. Bei Minderflächen werden die anteiligen Herstellungsbeiträge mit den geltenden Sätzen zurückerstattet.
4) Kosten des Grundstücksanschlusses außerhalb des gemeindlichenStraßengrundes
Die Kosten für den Wasser- und Kanalanschluss außerhalb des öffentlichen Straßengrundes sind ebenfalls bereits im Kaufpreis enthalten. Diese Bauleistungen wurden im Auftrag des Marktes Teisnach im Rahmen der Erschließung durchgeführt und wurden nach Aufwand abgerechnet und in den Kaufpreis eingerechnet.
5) Erschließung mit Erdgas
Die Bauparzellen im Baugebiet sind an das zentrale Gasleitungsnetz der Bayernwerk Netz GmbH angeschlossen. Bei Nutzung fallen noch Anschlussgebühren an.
6) Breitband
Das Baugebiet ist mit einem „Glasfaserkabel“ erschlossen. Es fallen noch Anschlussgebühren des Anbieters an.
7) Nebenkosten des Grunderwerbs
Alle mit dem Grunderwerb zusammenhängenden Nebenkosten, (z. B. Notargebühren, Kosten des Grundbucheintrages) sind vom Erwerber zu tragen.
8) Bauzwang
Der jeweilige Käufer hat sich im notariellen Kaufvertrag zu verpflichten, den erworbenen Grundbesitz innerhalb von 5 Jahren ab Beurkundung des Kaufvertrages mit einem selbstgenutzten Wohnhaus zu bebauen.
9) Verbot der Weiterveräußerung
Ebenso hat sich der jeweilige Käufer zu verpflichten, den Grundbesitz unbebaut nicht ohne Zustimmung des Marktes Teisnach weiter zu veräußern, ausgenommen hiervon sind Veräußerungen an Ehegatten oder Verwandte in gerader Linie.
10) Wiederkaufsrecht
Sollte der jeweilige Käufer der Bauverpflichtung nicht oder teilweise nicht nachkommen oder das Verbot der Weiterveräußerung missachten, so kann Markt Teisnach die Rückauflassung und Rückübertragung des Grundstückes verlangen. Das Recht des Marktes Teisnach auf Rückübertragung und Rückauflassung wird durch entsprechende Eintragung im Grundbuch gesichert.
11) Bewerbungsverfahren und Verkaufsentscheidung
Der Marktgemeinderat hat festgelegt, das Grundstück über ein Bewerbungsverfahren zu verkaufen. Bewerben können sich alle Interessenten. Voraussetzung für die Bewerbung ist, dass das Baugrundstück zur Errichtung eines selbstbewohnten Eigenheims dient und innerhalb von fünf Jahren bebaut wird
Alle weiteren Infos und Bilder als Download im Expose (siehe unten)