Wahl der Schöffeninnen und Schöffen des Marktes Teisnach für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Viechtach und den Strafkammern des Landgerichts Deggendorf;
Der Marktgemeinderat von Teisnach hat in seiner Sitzung vom 11.05.2023 die Vorschlagsliste (Erwachsene) für die Wahl der Schöffen für die Wahlperiode 2024-2028 aufgestellt. Diese Vorschlagsliste wird gemäß § 36 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und Nr. 11 der Schöffenbekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Justiz und des Innern, für Sport und Integration vom 27. Oktober 2022, Az. E8 - 3221 E - II - 14870/2021 und B2 - 0143 – 2, in der Zeit vom 15.05.2023 bis 23.05.2023 im Rathaus Teisnach auf Zimmer 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach während der allgemeinen Geschäftsstunden zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aufgelegt. Sie kann zusätzlich im Internet unter www.teisnach.de (Bekanntmachungen) eingesehen werden.
Gegen die Vorschlagsliste kann binnen einer Woche, gerechnet vom Ende der Auflegungsfrist, schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus Teisnach auf Zimmer 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach, während der allgemeinen Dienststunden Einspruch erhoben werden mit der Begründung, dass in die Vorschlagsliste Personen aufgenommen seien, die nach Nr. 2 bis 5 der Schöffenbekanntmachung und den darin genannten Bestimmungen nicht hätten aufgenommen werden durften oder sollten.