Bekanntmachung zum Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes im Bereich Rohde & Schwarz

Die Bekanntmachung zur Ansicht

Vollzug des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) i.d.F. der Bek. vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 3753), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 3 des Gesetzes vom 19. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1792);

Antrag nach § 16 BImSchG auf wesentliche Änderung der bestehenden Anlage zur elektrolytischen und chemischen Behandlung von Metalloberflächen und der Leiterplattenfertigung durch die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Werk Teisnach, Kaikenrieder Str. 27.

Gegenstand des Antrages ist im Wesentlichen die Genehmigung der folgenden Änderungsmaßnahmen:

- Errichtung und Betrieb einer Flüssiggaslageranlage mit einer Lagerkapazität von 28,6 Tonnen als alternative Energieversorgung zur bestehenden Erdgasversorgung.
Zusätzlich erfolgte die Antragstellung nach § 8a BImSchG auf Zulassung des vorzeitigen Baubeginns für folgende Maßnahmen:
- Vorbereitende Maßnahmen zur Erstellung des Flüssiggaslagertanks (Erdarbeiten, Fundamente, Leitungsbau, Wiederherstellung Straßenbelag).
Antragsteller ist die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Werk Teisnach, Kaikenrieder Str. 27, 94244 Teisnach. Die Maßnahmen erfolgen auf dem betriebseigenen Grundstück mit der Fl. Nr. 487, Gmkg. Teisnach.

Bekanntmachung

Die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Werk Teisnach, Kaikenrieder Str. 27, 94244 Teisnach betreibt eine Anlage zur elektrolytischen und chemischen Behandlung von Metalloberflächen und der Leiterplattenfertigung mit einem Wirkbad-Volumen von mind. 30 m³. Bei der Anlage handelt sich nach § 3 der 4. BImSchV (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen i.d.F. vom 31.05.2017 (BGBl. I S. 1440) um eine Anlage gem. Art. 10 der Richtlinie 2010/75/EU (IE-Richtlinie), i.V.m. Nr. 3.10.1, Spalte d) des Anhang 1 zur 4. BImSchV, Kennzeichnung Buchstabe E.
Die Fa. Rohde & Schwarz plant die Erstellung einer alternativen Energieversorgung durch Errichtung einer Anlage zur Lagerung von Flüssiggas (Flüssiggaslagertank mit einem Fassungsvermögen von 28,6 Tonnen). Diese Anlage ist nach Nr. 9.1.1.2 des Anhang 1 der 4. BImSchV immissionsschutzrechtlich genehmigungspflichtig. Die Flüssiggaslageranlage wird zukünftig als Nebenanlage betrieben.

Am 22.02.2023 hat die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Werk Teisnach, die Genehmigung zur wesentlichen Änderung der bestehenden Anlage (Errichtung und Betrieb einer Flüssiggaslageranlage) gem. § 16 BImSchG beantragt. Zusätzlich wurde die Zulassung des vorzeitigen Baubeginns nach § 8a BImSchG beantragt. Die Prüfung der Voraussetzungen obliegt der Genehmigungsbehörde.

Die Firma Rohde & Schwarz GmbH & Co. KG, Werk Teisnach unterliegt zudem erstmals der Zwölften Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Störfallverordnung -12. BImSchV). Nach § 19 Abs. 4 BImSchG ist daher ein förmliches Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.

Das Vorhaben fällt auch unter die Nr.9.1.1.3 Spalte 2 der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Für das Vorhaben ist eine standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalles durchzuführen.
Das Vorhaben ist grundsätzlich gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BImSchG i.V.m. § 8 Abs. 1 der 9. BImSchV (Verordnung über das Genehmigungsverfahren i.d.F. der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 zuletzt geändert am 11. November 2020 (BGBl. I S. 2428) öffentlich bekannt zu machen.

Aufgrund der Sonderregelungen zur Bewältigung einer Gasmangellage kommt jedoch § 31 f BImSchG zur Anwendung. Somit ist § 10 BImSchG nach Maßgabe der Absätze 2 bis 4 anzuwenden, wenn ein Genehmigungsverfahren nach § 10, auch in Verbindung mit § 16 oder § 16a, durchzuführen ist welches im Zusammenhang mit einem Brennstoffwechsel wegen einer ernsten oder erheblichen Gasmangellage durchzuführen ist.

Auszug § 31 f Abs. 2 BImSchG
Abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 2 sind der Antrag und die vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen, mit Ausnahme der Unterlagen nach § 10 Absatz 2 Satz 1, sowie die entscheidungserheblichen Berichte und Empfehlungen, die der Behörde im Zeitpunkt der Bekanntmachung vorliegen, nach der Bekanntmachung eine Woche zur Einsicht auszulegen.

Auszug § 31 Abs. 3 BImSchG
Abweichend von § 10 Absatz 3 Satz 4 kann die Öffentlichkeit bis eine Woche nach Ablauf der Auslegungsfrist gegenüber der zuständigen Behörde schriftlich oder elektronisch Einwendungen erheben; diese Frist gilt auch bei Anlagen nach der Richtlinie 2010/75/EU.

Auszug § 31 Abs. 3 BImSchG
Die Genehmigungsbehörde soll auf die Durchführung eines Erörterungstermins nach § 10 Absatz 6 verzichten.

Der Antrag und die Unterlagen der Antragstellerin für das Vorhaben liegen in der Zeit

von Mittwoch, den 15.03.2023 bis Mittwoch, den 22.03.2023
- beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen, Zimmer A 2.22
- im Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach, Zimmer 7

während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme aus.

Diese Bekanntmachung und die Antragsunterlagen sind auch im Internet unter der Rubrik „Bekanntmachungen“ auf der Homepage des Landratsamtes Regen online einsehbar.

Etwaige Einwendungen gegen die Maßnahme können

von Mittwoch, den 15.03.2023 bis Donnerstag, den 30.03.2023

schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Regen, Poschetsrieder Str. 16, 94209 Regen oder beim Markt Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach erhoben werden. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Die Einwendungen sind der Antragstellerin und den betroffenen Behörden bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders werden dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe seiner Einwendungen unkenntlich gemacht, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durchführung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. (§ 12 Abs. 2 der 9. BImSchV).

Die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.

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