Änderung der Sanierungsgebietssatzung vom 30.01.2020;
Befristung der Satzung gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB durch den Marktgemeinderatsbeschluss vom 15.09.2021
Der Marktgemeinderat von Teisnach hat in der Sitzung vom 30.01.2020 das Sanierungsgebiet im Ortskern von Teisnach, in dem die im ISEK vorgesehenen Maßnahmen durchgeführt werden sollen, beschlossen. Das Sanierungsgebiet reicht von der Adolf-Pfleiderer-Straße über die Bahnhofsstraße und den Bereich „Am Gstadthof“ bis zum Kirchen- und Rathausumfeld am Prälat-Mayer-Platz. Ebenfalls im Sanierungsgebiet liegt der Georg-Wittmann-Platz. Hierzu hat der Marktgemeinderat die „Satzung über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Sanierungsgebietes im Markt Teisnach“ vom 30.01.2020 erlassen. Die Satzung wurde am 15.04.2020 ausgefertigt; sie ist mit ihrer Bekanntmachung am 16.04.2020 in Kraft getreten.
Der Marktgemeinderat von Teisnach hat in der Sitzung am 15.09.2021 beschlossen, dass die innerhalb des in § 1 der Satzung der Marktgemeinde Teisnach über die förmliche Festlegung des Städtebaulichen Sanierungsgebietes im Markt Teisnach (Sanierungsgebietssatzung) vom 30.01.2020 bezeichneten Sanierungsmaßnahmen städtebaulicher Missstände bis zum 31.12.2034 abzuschließen sind. Mit diesem Beschluss wird die Geltungsdauer der Sanierungsgebietssatzung bis zum 31.12.2034 befristet.
Die Sanierungsgebietssatzung vom 30.01.2020 und der Beschlussbuchauszug zur Marktgemeinderatsitzung am 15.09.2021 zur Befristung dieser Sanierungsgebietssatzung können im Rathaus Teisnach, Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, Teisnach, während der allgemeinen Dienststunden und auf der Homepage des Marktes Teisnach www.teisnach.de eingesehen werden.
Allgemeine Dienstzeiten:
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