Bekanntmachung zur Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit einem Deckblatt Nr. 5 SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried

Die Bekanntmachung mit Downloadlink zur Ansicht

Lageplan 2

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes mit einem Deckblatt Nr. 5 „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried"
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried“
Nochmalige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Teisnach hat am 19.08.2021 beschlossen, den Flächennutzungsplan mit integrierten Landschaftsplan durch ein Deckblatt Nr. 5 zu ändern. Mit dem Deckblatt 5 sollen die planungsrechtlichen Grundlagen zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage festgelegt werden. Außerdem wurde beschlossen im Parallelverfahren einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan „SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried“ aufzustellen. Der Geltungsbereich der beiden Bauleitplanungen umfasst jeweils die Flurnummern 2066 und 2067/9 der Gemarkung Teisnach. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung und für den Bebauungsplan beträgt ca. 25.887m². Der räumliche Geltungsbereich der beiden Pläne ergibt sich aus dem Lageplan, der Bestandteil dieser Bekanntmachung ist.

Der Feststellungsbeschluss für das Deckblatt Nr. 5 zur Änderung des Flächennutzungsplanes und der Satzungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes wurden vom Marktgemeinderat Teisnach am 21.07.2022 gefasst. Im Rahmen der Genehmigung des Deckblattes Nr. 5 zum Flächennutzungsplan hat das Landratsamt Regen mit Schreiben vom 19.10.2022 festgestellt, dass die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung vom 30.05.2022 bis 29.06.2022 der Entwürfe nach § 3 Abs. 2 BauGB formell fehlerhaft ist. Die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB ist mit entsprechendem Hinweis auf die vorhandenen umweltbezogenen Stellungnahmen und die jeweils thematisierten Schutzgüter zu wiederholen.
Die von der Firma Geoplan GmbH, Donau-Gewerbepark 5, 94486 Osterhofen erstellte aktuelle Fassung des Deckblattes Nr. 5 zur Änderung des Flächennutzungsplanes bestehend aus dem Lageplan M 1 : 5.000 sowie der Begründung mit Umweltbericht und aktuelle Fassung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "SO Freiflächenphotovoltaikanlage Arnetsried“ bestehend aus dem Lageplan M 1 : 1.000 sowie der Begründung mit Umweltbericht werden nochmals der Zeit vom

23.11.2022 - 22.12.2022

im Rathaus Teisnach, Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach während der allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Auf Wunsch wird die Planung erläutert. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen laut Umweltbericht verfügbar:

- Schutzgut Tiere und Pflanzen
- Schutzgut Boden
- Schutzgut Wasser
- Schutzgut Luft und Klima
- Schutzgut Landschaft
- Schutzgut Mensch
- Schutzgut Kultur und Sachgüter
- Schutzgut Fläche

Es wird bekannt gegeben, dass folgende umweltbezogene Stellungnahmen vorliegen:

- Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz vom 23.06.2022
- Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 27.06.2022
- Wasserwirtshaftsamt Deggendorf vom 07.06.2022
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Forsten, vom 30.05.2022
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Regen, Bereich Landwirtschaft, vom 02.06.2022
- Regierung von Niederbayern, Höhere Landesplanungsbehörde vom 30.06.2022


Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden gemäß § 3 Abs. 3 BauGB:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Lageplan 1

Lageplan 2

Die einsehbaren Dateien können über folgenden Link heruntergeladen werden.

https://www.kommsafe.de/#/public/shares-downloads/WJg4vYyFPRlVpF7Nx0yt1O5tDp70g5kB

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