In diesem Jahr findet für die Amtsperiode 2024 - 2028 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zur Zeit werden daher in allen Gemeinden Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden. Die entsprechenden rechtlichen Bestimmungen finden Sie auszugsweise als Anlage zu dieser Bekanntmachung.
Die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Teisnach haben nun bis zum 28.04.2023 die Möglichkeit, sich für das Schöffenamt zu bewerben. Das Bewerbungsformular kann im Rathaus Teisnach auf Zimmer 007 im Rathaus Teisnach, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach zu den üblichen Öffnungszeiten abgeholt werden.
Ebenso kann das Formular neben den weiteren Informationen zum Schöffenamt heruntergeladen werden (siehe unten).
Interessenten für das Jugendschöffenamt wenden sich bitte an das Jugendamt am Landratsamt Regen.
Nähere Informationen über die Grundlagen des Schöffenamtes, das Strafrecht und den Gang des Strafverfahrens können der Broschüre "Das Schöffenamt in Bayern" sowie dem Merkblatt für Schöffen im Internetauftritt des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz entnommen werden.