Dienstrang
Leitende Pädagogische Fachkraft, Erzieherin, Vorgesetzte der Mitarbeiterinnen
Ziel
Verantwortliche, pädagogische und organisatorische Leitung der Einrichtung im Auftrag und im Einvernehmen mit dem Träger. Vorgesetzte des übrigen Personals, Repräsentantin des Einrichtungsprofils in der Öffentlichkeit
Aufgabenbereiche
1. Zusammenarbeit mit dem Träger
- Regelmäßige Besprechungen, schriftliche Vorlagen, gegenseitige Information (mündlich/schriftlich) dienen der Kompetenzabsprache und der Abstimmung bei Entscheidungen.
- Über personelle, gesetzliche Vorschriften im Hinblick aus Sicherheit, Ordnung Hygiene und finanzielle Änderungen sprechen Träger und Leitung miteinander.
- Zu allen Veranstaltungen wird der Träger informiert.
- Bauliche Mängel und Reparaturen werden umgehend mitgeteilt.
2. Pädagogische Leistungskompetenzen
- Die Leitung ist zusammen mit den Teammitgliedern zuständig für die Gesamtkonzeption. Die Planung und Durchführung der Erziehungsarbeit orientiert sich an der Art der Trägerschaft, Situation der Einrichtung und am Bildungsplan. Die inhaltliche Konzeption wird entwickelt erprobt, von Zeit zu Zeit geprüft, reflektiert und weiterentwickelt.
- Bildung, Erziehung und Betreuung sind die drei Säulen der Arbeit im Kindergarten nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz. Sie müssen sich kindorieniert und in ausgewogener Weise in der Planung und im Alltag wiederfinden. Die Bedürfnisse von Kindern und Eltern wirken sich auf die Rahmenbedingungen aus und umgekehrt. Hier liegt eine hohe Mitverantwortung im fachlichen Wissen von Leitung und Team.
3. Mitarbeiterführung
- Personalauswahl und Einstellungsgespräch
- Einarbeitung neuer Mitarbeiterinnen
- Delegation von Aufgaben und ihre Überwachung
- Koordination der pädagogischen Arbeit an die Mitarbeiter
- Qualitätssicherung z.B. Teamentwicklung, Qualifizierungsgespräche
- Fürsorge und richtungsweisende Informationsarbeit
- Unterstützung der pädagogischen Arbeit
- Fachlich Beratung und bedarfsgerechte Anleitung
- Korrektur und mündliche Ermahnung bei dienstlicher Nachlässigkeit
4. Betriebsführung
- Aufnahme und Auswahl der Kinder
- Mitwirkung bei der Vertragsgestaltung mit den Eltern
- Personalauswahl und Einstellungsverfahren
- Aufstellung der Dienstpläne, Umsetzung der Dienstordnung
- Delegation mit allen Konsequenzen
- Koordination der einzelnen Aufgabenbereiche
- Urlaubs- und Fortbildungsplanung
- Organisation der Krankheitsvertretung
- Anordnung und Ausgleich von Überstunden
- Sicherheit der Haus- und Gartenanlage
- Verwaltung und Büroorganisation
5. Zusammenarbeit mit den Eltern
- Anmeldegespräche, Sprechstunden
- Kontaktpflege zu den Eltern und Kontaktförderung der Eltern untereinander
- Elternveranstaltungen in Zusammenarbeit mit dem Team
- Elterninformationen
- Elterngespräche
- Informationen und Vermittlung zu Fach- und Beratungsdiensten
6. Zusammenarbeit mit Behörden und Verbänden
7. Vernetzung und Zusammenarbeit mit anderen Institutionen
Besondere Befugnisse
Die Leitung hat im Auftrag des Trägers Haus- und Weisungsrecht. Informationsrecht und -pflicht sind wesentliche Bestandteile dieser Funktion.
Die vom Träger ausdrücklich bestellte ständige Vertretung der Leitung vertritt die Leitung bei deren Abwesenheit in allen Angelegenheiten.