Aufhebung des Förderprogrammes für Balkonkraftwerke
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Amtliche Bekanntmachung
Aufhebung des Förderprogramms des Marktes Teisnach zum Ausbau der erneuerbaren Energien; Förderung von Stecker-Solaranlagen bis 600/800Wp Wechselrichterleistung vom 29.06.2023 vom 31.10.2024
Der Marktgemeinderat Teisnach hat in der Sitzung vom 24.10.2024 beschlossen, das Förderprogramm des Marktes Teisnach zum Ausbau der erneuerbaren Energien; Förderung von Stecker-Solaranlagen bis max. 800Wp Wechselrichterleistung vom 29.06.2023 aufzuheben. Die Aufhebung tritt rückwirkend zum 24.10.2024 in Kraft.
Es gelten folgende Übergangsregelungen:
1. Es können nur noch Anträge gestellt werden, bei denen das Rechnungsdatum der 24.10.2024 oder früher ist.
2. Anträge werden bis zum 15.12.2024 bearbeitet, soweit die Antragsunterlagen bis dahin vollständig vorliegen.
Die Aufhebung der Richtlinie liegt im Rathaus Teisnach, Zimmer 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Die Aufhebung der Richtlinie finden Sie zusätzlich im Internet unter www.teisnach.de (Rathaus & Bürger > Satzungen und Verordnungen).
Teisnach, den 31.10.2024
gez.
Daniel Graßl
1. Bürgermeister