Amtliche Bekanntmachung der Änderung der Richtlinien des Marktes Teisnach für ein Familiengeld

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Amtliche Bekanntmachung
der 1. Änderung vom 16.02.2024 der Richtlinien des Marktes Teisnach
für ein Familiengeld vom 23.12.2021

Der Marktgemeinderat Teisnach hat in der Sitzung vom 15.02.2024 beschlossen, die Richtlinien des Marktes Teisnach für ein Familiengeld vom 23.12.2021 durch eine 1. Änderung zu ändern.
Die 1. Änderung tritt rückwirkend zum 01.01.2023 in Kraft.

Mit der Änderung wird u.a. eine Gewährung des Familiengeldes für Kinder in Vollzeitpflege im Sinne des § 33 SBG BIII ermöglicht.

Die 1. Änderung der Richtlinie liegt im Rathaus Teisnach, Zimmer 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach während der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Die Richtlinie in der Fassung der 1. Änderung (nichtamtliche Lesefassung) finden Sie zusätzlich im Internet unter Rathaus & Bürger > Satzungen und Verordnungen

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