Bekanntmachung Änderung des Bebauungsplanes „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1

Die Bekanntmachung mit Downloads zur Ansicht

Lageplan EDEKA

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
Änderung des Bebauungsplanes „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1
Aufstellungsbeschluss, Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in seiner öffentlichen Sitzung am 29.06.2023 beschlossen, den Bebauungsplan „SO Lebensmittelmarkt“ mit einem Deckblatt Nr. 1 zu ändern. Die Aufstellung des Deckblattes erfolgt gemäß § 13a Abs.1 Nr.1 BauGB. Der Flächennutzungsplan wird gemäß § 13a Abs. 2 Nr.2 BauGB im Wege der Berichtigung angepasst.

Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Deckblattes 1 des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnungsplanung umfasst die Flur-Nummern 90/3 und 90 der Gemarkung Teisnach. Der Geltungsbereich schließt sich in südlicher Richtung an den bestehenden Geltungsbereich an. Er umfasst eine Fläche von 10.253,5 m². Auf der Erweiterungsfläche soll ein Getränkemarkt im Anschluss an den bestehenden EDEKA-Markt in der Deggendorfer Straße in Teisnach realisiert werden.
Der Lageplan mit Kennzeichnung und Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches des Deckblattes 1 zum Bebauungsplan „SO Lebensmittelmarkt“ ist Bestandteil dieser Bekanntmachung.
Der ursprüngliche Geltungsbereich ist im rechtswirksamen Flächennutzungsplan des Marktes Teisnach als „SO Einzelhandel" dargestellt. Die Fläche der Erweiterung ist dort als GE Gewerbegebiet ausgewiesen. Im Zuge der Deckblattänderung wird der Flächennutzungsplan angepasst und auch dort als „SO Einzelhandel" bezeichnet.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes wurde die Firma Wimmer Baugeschäft & Zimmerei GmbH, Reuthinger Weg 3, 94036 Passau beauftragt.

Verfahrensart:
Der Bebauungsplan mit integrierter Grünordnung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.

Allgemeine Ziele und Zweck der Planung:
Der Neubau wird angestrebt, da sich durch einen Getränkemarkt eine sinnvolle Ergänzung des Vollsortiments mit zusätzlichem Backshop und Café des bestehenden EDEKA Marktes ergibt. Kunden sind bestrebt, den Grundbedarf zeitsparend und ohne lange Anfahrtswege zu tätigen und ein zusätzlicher Getränkemarkt erleichtert die Organisation des Einkaufs beträchtlich. Der bestehende EDEKA-Markt hat eine Netto-Verkaufsfläche von 1.140 m². Der geplante Getränkemarkt soll eine Verkaufsfläche von max. 800 m² erhalten. Die Zufahrt zu den Märkten erfolgt über die Staatsstraße St 2136 und bleibt an der bisherigen Position bestehen. Die Versorgung mit Wasser und Strom, die Entwässerung und der Kanalanschluss sind gesichert und erfolgen in Erweiterung der bereits bestehenden Systeme. Die Entwässerungssituation wird genau untersucht und im weiteren Verlauf des Aufstellungsverfahrens dargestellt.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.

Der Lageplan zum räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „SO Lebensmittelmarkt“ kann im Rathaus Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) während der allgemeinen Dienstzeiten eingesehen werden.

Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Montag bis Mittwoch: 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Donnerstag: 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Lageplan EDEKA

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