Bekanntmachung der Bodenrichtwertliste mit Stand vom 01.01.2026
Die Bodenrichtwertliste des Landratsamtes Regen, Stand: 01.01.2026, wird gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung - BayGaV veröffentlicht.
Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 01.10.2026 bis 02.11.2026 im Rathaus des Marktes Teisnach, Zimmer-Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach statt. Einsicht kann in der Zeit von
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Montag bis Freitag: |
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
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Montag bis Mittwoch |
13:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
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Donnerstag: |
13:00 Uhr bis 17:00 Uhr |
genommen werden.
Die Bodenrichtwerte wurden gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) und §§ 13 bis 17 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Regen am 16.07.2026 ermittelt und beschlossen.
Eine amtliche Bodenrichtwert-Einzelauskunft kann gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Regen von jedermann bezogen werden.
Ebenso ist es möglich eine amtliche Bodenrichtwert-Einzelauskunft über BORIS-Bayern gegen Gebühr zu erwerben.
Markt Teisnach
Daniel Graßl
1. Bürgermeister









