Bekanntmachung der Bodenrichtwertliste mit Stand vom 01.01.2026

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Bekanntmachung der Bodenrichtwertliste mit Stand vom 01.01.2026

 

Die Bodenrichtwertliste des Landratsamtes Regen, Stand: 01.01.2026, wird gemäß § 12 Abs. 2 Gutachterausschussverordnung - BayGaV veröffentlicht.

 

Die öffentliche Auslegung findet in der Zeit vom 01.10.2026 bis 02.11.2026 im Rathaus des Marktes Teisnach, Zimmer-Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach statt. Einsicht kann in der Zeit von

Montag bis Freitag:

07:30 Uhr bis 12:00 Uhr

Montag bis Mittwoch

13:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Donnerstag:

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

genommen werden.

 

Die Bodenrichtwerte wurden gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 12 der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlung und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung - BayGaV) und §§ 13 bis 17 der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Immobilien und der für die Wertermittlung erforderlichen Daten (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV) durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Regen am 16.07.2026 ermittelt und beschlossen.

 

Eine amtliche Bodenrichtwert-Einzelauskunft kann gegen Gebühr bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Landkreis Regen von jedermann bezogen werden.

 

Ebenso ist es möglich eine amtliche Bodenrichtwert-Einzelauskunft über BORIS-Bayern gegen Gebühr zu erwerben.

 

Markt Teisnach

Daniel Graßl                                                                

1. Bürgermeister                 

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