Einführung der Hundesteuer zum 01.01.2026 – Anmeldung der Hundehaltung
Wie bereits aus der Presse zu entnehmen war, wird in der Marktgemeinde Teisnach zum 01.01.2026 erstmals eine Hundesteuer erhoben.
Mit dieser Entscheidung setzen wir eine Empfehlung der überörtlichen staatlichen Rechnungsprüfungsstelle am Landratsamt Regen um. Damit ist Teisnach die letzte Kommune im Landkreis, die nun ebenfalls eine Hundesteuer einführt.
Nachfolgend haben wir alle wichtigen Informationen zur Hundesteuer und zur Anmeldung Ihres Hundes für Sie zusammengefasst.
Wie hoch ist die Hundesteuer?
Die Steuer beträgt für jeden Hund 50,00 € jährlich.
Für gefährliche Hunde im Sinne der Bayerischen Kampfhundeverordnung beträgt die Steuer jährlich 300,00 €. Die Einstufung als gefährlicher Hund richtet sich unter anderem nach der Hunderasse. Bitte geben Sie bei der Anmeldung alle entsprechenden Informationen vollständig an.
Es gibt entsprechende Sonderregelungen für Einzelfälle. Für die genauen Bestimmungen wird auf die Hundesteuersatzung unter folgendem Link verwiesen: Hundesteuersatzung
Wer ist steuerpflichtig?
Steuerpflichtig ist der Hundehalter. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seines Haushaltsangehörigen in seinem Haushalt aufgenommen hat. Alle in einem Haushalt aufgenommenen Hunde gelten als gemeinsam gehalten. Dies führt dazu, dass z. B. für zwei in einem Haushalt gehaltene Hunde insgesamt 100,00 € jährlich an Hundesteuer zu zahlen ist, unabhängig davon, wem sie jeweils persönlich gehören (z. B. ein Hund dem Ehemann und der andere Hund der Oma, die im gleichen Haushalt lebt).
Was muss ich als Hundehalter tun?
Der Hundehalter ist verpflichtet, einen Hund der älter als 4 Monate ist, innerhalb eines Monats nach der Aufnahme bzw. Anschaffung unter Angabe der Herkunft, des Alters und der Hunderasse beim Markt Teisnach anzumelden.
Zur Ersterfassung der Hunde hat die Anmeldung bis spätestens 30.11.2025 zu erfolgen. Ein entsprechendes Anmeldeformular kann unten ausgefüllt werden!
Diese steuerliche Anmeldung haben Sie unabhängig davon vorzunehmen, ob bereits eine ordnungsbehördliche Anmeldung für gefährliche Hunde bzw. große Hunde erfolgt ist. Das Anmeldeformular kann online, schriftlich oder durch persönliche Vorsprache im Bürgeramt im Teisnacher Rathaus (Zimmer 4 oder 5) während der üblichen Öffnungszeiten erfolgen. Hundemarken werden mit dem Steuerbescheid im Jahr 2026 zugesandt.
Was passiert bei fehlender oder nicht rechtzeitiger Anmeldung?
Wer als Hundehalter seinen Hund nicht oder nicht rechtzeitig anmeldet, handelt ordnungswidrig. Diese Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 € geahndet werden. Ich appelliere im Sinne der Fairness und Steuergerechtigkeit an Ihre Mitwirkung und bitte Sie, Ihrer Meldepflicht fristgerecht nachzukommen.
Ausdrücklich weise ich darauf hin, dass zu gegebener Zeit stichprobenartige und anlassbezogene Überprüfungen erfolgen werden.
Ihre Ansprechpartner bei Fragen:
Ordnungsamt – Zuständig für die Erfassung der Daten und Ausgabe der Marken:
Thomas Wartner Ramona Müller
Zimmer Nr. 4 Zimmer Nr. 5
Tel. 09923/8011-14 Tel.: 09923/8011-20
E-Mail: thomas.wartner@teisnach.de E-Mail: ramona.mueller@teisnach.de
Finanzverwaltung – Zuständig für die Bescheide und Einzug der Hundesteuer:
Thomas Bachinger Dagmar Habl
Zimmer Nr. 1 Zimmer Nr. 2
Tel.: 09923/8011-12 Tel.: 09923/8011-10
E-Mail: thomas.bachinger@teisnach.de E-Mail: dagmar.habl@teisnach.de
Ein Appell zum Schluss an alle Hundehalterinnen und Hundehalter:
Ich bitte Sie, darauf zu achten, die Hinterlassenschaften Ihres Vierbeiners stets in einem geeigneten Beutel aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Dazu stehen ihnen in allen größeren Ortschaften Hundekotbehälter mit kostenlosen Beuteln zur Verfügung.
Hundekot auf Gehwegen, Spielplätzen oder in Grünanlagen ist nicht nur ein Ärgernis für ihre Mitbürgerinnen und Mitbürger, sondern stellt auch ein ernstzunehmendes hygienisches Problem dar.
SEPA-Lastschriftmandat zum Download: Hier klicken
Eingabeformular - Onlinemeldung - bitte für jeden Hund einzeln ausfüllen: