Kommunalwahlen 2026 in Bayern

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Ab sofort können Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl abgegeben werden.

Die Eintragung in Unterstützungslisten ist zu folgenden Öffnungszeiten möglich:

Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr

Montag - Mittwoch 13.00 - 16.00 Uhr

Donnerstag 13.00 - 17.00 Uhr




zusätzlich:

Dienstag, 16.12.2025

13.00 - 20.00 Uhr

Samstag, 03.01.2026

9.00 - 11.00 Uhr

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt für die Kommunalwahlen am 8. März 2026 sind alle Personen, die am Wahltag

  • die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen,
  • das 18. Lebensjahr vollendet haben (geboren am 8. März 2008 oder früher),
  • sich seit mindestens zwei Monaten mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Teisnach aufhalten (seit 8. Januar 2026 oder früher) und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Ausübung des Wahlrechts

Um sein Wahlrecht tatsächlich ausüben zu können (= Stimmrecht) ist es Voraussetzung, im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein oder einen Wahlschein zu besitzen.

Alle nach den oben genannten Kriterien Wahlberechtigten werden von Amts wegen am 25. Januar 2026 (= Stichtag) in das Wählerverzeichnis des Marktes Teisnach eingetragen, sofern sie hier mit alleiniger Wohnung oder - bei mehreren Wohnungen - mit Hauptwohnung gemeldet sind. Ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, werden Wahlberechtigte von Amts wegen in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn die Wahlberechtigung mit dem Zuzug nach Teisnach gegeben ist. 

Andere Wahlberechtigte können ab dem Stichtag, 25. Januar 2026, grundsätzlich nur auf einen fristgemäßen und schriftlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen werden. Der Antrag ist rechtzeitig, bis spätestens 15. Februar 2026, an das Wahlamt zu richten.

Wie erfahre ich, ob ich in das Wählerverzeichnis eingetragen bin?

Alle im Wählerverzeichnis des Marktes Teisnach eingetragenen Wahlberechtigten erhalten bis spätestens 15. Februar 2026 eine Wahlbenachrichtigung.

Diese informiert Sie über den Wahltag und die Wahlzeit und bestätigt, dass Sie

  • in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sind und
  • in dem auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen Stimmbezirk (Abstimmungsraum) an den Kommunalwahlen teilnehmen können.

Sollten Sie bis zum 15. Februar 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich - jedoch bis spätestens 6. März 2026 - mit dem Wahlamt, Tel. 09923/8011-14, in Verbindung.

Am Wahlsonntag bringen Sie bitte neben Ihrer Wahlbenachrichtigung auch Ihren Personalausweis, Reisepass oder Identitätsausweis mit.

Wenn Sie durch Briefwahl wählen möchten, benötigen Sie einen Wahlschein. Hierfür ist ein Antrag erforderlich.

Bitte beachten Sie, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung, Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen frühestens ab dem 16. Februar 2026 erteilt werden dürfen.

Mit nachfolgendem Link kann der Antrag im Bürger-Service-Portal gestellt werden: Briefwahlunterlagen Online

Alle Bekanntmachungen zur Kreistags- und Gemeinderatswahl findet man unten zum Download:

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