Regionalbudget 2027

ILE Teisnachtal

Antrag stellen fürs Regionalbudget 2027 in der ILE Teisnachtal

Vereine, Ehrenamtliche und aktive Bürger aus den Gemeinden der ILE Teisnachtal haben unter dem Vorbehalt der Bewilligung durch das ALE auch 2027 die Chance, Fördermittel aus dem Regionalbudget für ihre Kleinprojekte zu bekommen.

Kleinprojekte sind Vorhaben mit Nettokosten zwischen 500 und 20.000 €.

Die tatsächlich entstanden förderfähigen Ausgaben abzüglich Preisnachlässe (Skonti, Boni und Rabatte) werden mit bis zu 80 % bezuschusst, maximal jedoch mit 10.000 €. Soweit die Umsatzsteuer nach § 15 UStG als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben.

Projekte können von Kommunen, öffentlichen Einrichtungen, Vereinen, Verbänden, privaten oder ehrenamtlichen Initiativen bis hin zu Unternehmen beantragt werden. Insbesondere Anschaffungen, Ausrüstung, Infrastrukturen, Veranstaltungen, Konzepte oder Materialien, die sonst keine oder geringe Fördermöglichkeiten haben, können über das Regionalbudget bezuschusst werden.

Das Projekt darf noch nicht begonnen sein. Eine Umsetzung ist nach Bewilligung frühestens ab 1.1.2027 möglich und muss bis spätestens 1. Oktober 2027 abgeschlossen sein. Die Einreichfrist endet am 9.November 2026. Weitere Infos und Formulare gibt es auf den Internetseiten der ILE Teisnachtal und des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html.

Für Fragen steht auch die Umsetzungsbegleiterin der ILE, Stephanie Pettrich (s.pettrich@identitaet-image.de), zur Verfügung. Projektanfragen sind unter Nutzung des Förderantrags an die Gemeinde Böbrach zu senden.

 

Zur Homepage der ILE Teisnachtal:  https://teisnachtal.com/aktuelle-formulare-antragsfristen-hinweise/

 

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