Steuererleichterungen aufgrund der Coronakrise

Infolge der Auswirkungen des Coronavirus können Anträge auf Steuererleichterungen gestellt werden.

Steuern Icon

Die beiden Anträge stellt der Markt Teisnach unter Formulare zur Verfügung oder unten zum Download.

Es gibt die Möglichkeit zur zinslosen Stundung für einige Steuerarten, die Herabsetzung von Vorauszahlungen/des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen, die zinslose Stundung von Gewerbesteuerzahlungen und die Anpassung der Vorauszahlungen für die Verbrauchsgebühren Wasser/Abwasser.

Drucken