Durchführungsnachweise für Kleinprojekte ILE Regionalbudget 2026
Im Rahmen des Regionalbudgets ILE 2026 sind für alle geförderten Kleinprojekte fristgerecht die vollständigen Durchführungsnachweise einzureichen. Die Vorlage der ordnungsgemäßen Unterlagen ist Voraussetzung für die Auszahlung der bewilligten Fördermittel.
Das Projekt muss bis spätestens 01.10.2026 abgeschlossen, abgerechnet und mit dem Durchführungsnachweis bei der ILE eingereicht sein.
Für den Durchführungsnachweis ist ausschließlich das offizielle Formular des Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus zu verwenden.
Das Formular steht unten zum Download bereit.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.stmelf.bayern.de/foerderung/regionalbudget/index.html
Einzureichende Unterlagen:
Mit dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Durchführungsnachweis sind folgende Unterlagen bei der verantwortlichen Stelle des ILE Zusammenschlusses der Gemeinde Böbrach einzureichen:
✔️ Sachbericht (kurze Beschreibung der durchgeführten Maßnahme)
✔️ Kostenzusammenstellung
✔️ Originalrechnungen oder gleichwertige Buchungsbelege
✔️ Zahlungsnachweise (z. B. Kontoauszüge oder Überweisungsbelege)
✔️ Fotodokumentation des umgesetzten Projekts
✔️ ggf. weitere im Zuwendungsbescheid genannte Unterlagen
Bitte achten Sie darauf, dass:
- alle Rechnungen auf den Zuwendungsempfänger ausgestellt sind,
- die Maßnahmen dem bewilligten Antrag bzw. dem Vertrag entsprechen,
- die Unterlagen vollständig und gut lesbar eingereicht werden.
Unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen können zu Verzögerungen bei der Auszahlung führen.









