Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung;
Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
Zur Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 1 WA "An der Sohler Straße" in Arnetsried
Der Marktgemeinderat Markt Teisnach hat in öffentlicher Sitzung am 24.10.2024 den Entwurf des Deckblattes Nr. 1 WA "An der Sohler Straße" in Arnetsried zur Änderung des Flächennutzungsplanes gebilligt. Es wurde festgestellt, dass die im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 1 BauGB und die von den Behörden und Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Anregungen bei der Erstellung des Entwurfs berücksichtigt worden sind. Gleichzeitig wurde die erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Der Entwurf des Deckblattes Nr. 1 zur Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet der Flurnummern 2056 (Teilfläche), 2058 (Teilfläche), 2058/3 und 2058/5 je der Gemarkung Teisnach, siehe unten abgedruckten Lageplan mit eingetragenem Planungsbereich, und der Entwurf der Begründung mit Umweltbericht sowie die vorliegenden umweltrelevanten Informationen liegen im Rathaus des Marktes Teisnach (Zimmer Nr. 7, Prälat-Mayer-Platz 5, 94244 Teisnach) vom 05.11.2024 bis einschließlich 11.12.2024 während den allgemeinen Dienstzeiten (s.u.) öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist abgegeben werden.
Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, bei Bedarf können diese aber auch auf anderem Weg abgegeben werden, z.B. in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift.
Allgemeine Dienstzeiten:
Montag bis Freitag: |
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr |
Montag bis Mittwoch: |
13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
Donnerstag: |
13.00 Uhr bis 17.00 Uhr |
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan mit einem Deckblatt Nr. 1 WA "An der Sohler Straße" in Arnetsried unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrevelvanten Informationen sind verfügbar:
Schutzgut |
Art der Information |
Mensch (Lärm) |
Keine nennenswerte Lärmbelästigung, kurzzeitige Störung durch Bauphase
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Mensch (Erholung)
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Keine Beeinträchtigung vorhandener Rad- und Wanderwege, Grünflächen werten Erholungsfunktion auf, Vermeidungs-, Verringerungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Immissionen werden ergriffen
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Arten und Lebensräume |
Biotopfläche im Geltungsbereich, Relevanzprüfung und faunistische Erhebungen für europarechtlich geschützte Arten, Rodung Quartierbaum, Veränderung Bodenstruktur durch Baumaßnahmen
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Boden
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Keine bekannte kulturhistorische Bedeutung, Arbeiten an Oberboden notwendig, Erdbewegungen, Verlust landwirtschaftliche Produktionsfläche, hoher Versieglungsgrad
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Wasser
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Namenloser Wassergraben in Geltungsbereich, Oberflächenwasser
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Klima und Luft
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Gebiet hat keine besondere Funktion für Lokalklima, Während Bauphase temporäre Belastungen durch Staubentwicklung, An- und Abtransport
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Landschaftsbild
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B85 nicht spürbar, Blick auf Hügel des Bayerischen Waldes, Landschaftsbild und Naturgenuss nicht beeinflusst aufgrund geeigneter grünordnerischer und baulichen Maßnahmen
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Kultur- und Sachgüter
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Schutz- und erhaltenswürdige Kultur- oder Sachgüter sind nicht vorhanden |
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus, wobei insbesondere auf folgende Dokumente verwiesen wird:
- Bericht zur hydraulischen Untersuchung ( für die Bauleitplanung ) des IB Pfeffer vom 16.04.2024
- Retentionsraumausgleich/ Uferabflachung Anlage 2 vom 08.04.2024 zum Bericht zur hydraulischen Untersuchung ( für die Bauleitplanung ) des IB Pfeffer vom 16.04.2024
- Relevanzprüfung für den artenschutzrechtlichen Fachbeitrag und Ergebnis der faunistischen Erhebungen von TeamUmweltLandschaft vom 19.01.2024
- Plannummer 5251_bestand2 Bestand und Eingriffsregelung von TeamUmweltLandschaft vom 23.01.2024
- Plannummer 5251_oekokonto_1 Abbuchungsplan gemeindliches Ökokonto Ökokontofläche östlich Arnetsried von TeamUmweltLandschaft vom 15.02.2024
Insbesondere wird auch auf folgende Stellungnahmen verwiesen:
- Landratsamt Regen, Kreisbaumeister vom 21.12.2022
- Landratsamt Regen, Technischer Umweltschutz vom 27.12.2022
- Landratsamt Regen, Untere Naturschutzbehörde vom 16.01.2023
- Wasserwirtschaftsamt Deggendorf vom 19.12.2022
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen, Bereich Forsten vom 30.11.2022
- Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Regen, Bereich Landwirtschaft vom 30.11.2022
- Staatliches Bauamt Passau vom 09.12.2022
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt bzw. zum Download auf der genannten Internetseite des Marktes Teisnach bereitgestellt ist.
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geletend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Lageplan:
Alle Unterlagen unten zum Download: